3D-Druck und Markenschutz: Diese Rechte schützen vor illegalen Kopien  

3D-Druck ermöglicht die schnelle, kostengünstige und effiziente Herstellung von unterschiedlichsten komplexen Formen und ineinandergreifenden dreidimensionalen Elementen. Mit dieser Fertigungstechnik lässt sich produktionsbedingter Materialverlust reduzieren, während Herstellungsprozesse flexibler gestaltet und Kosten gesenkt werden. Daraus können vollkommen neue Produkte entstehen oder Gegenstände reproduziert werden, z.B. Einzelteile, die nicht mehr bei traditionellen Händler:innen erhältlich sind. Soweit hat das alles seine Vorzüge.  

Wenn es aber um Kopien von Designs, Produkten oder deren Einzelteilen geht, kann die revolutionäre Technologie schnell mit dem Markenschutz kollidieren. Wir haben uns intensiver mit Urheber-, Patent- und Designrechten beschäftigt und damit, wie Marken ihr geistiges Eigentum vor Raubkopien schützen können.       

Gefahren des 3D-Drucks für Marken 

Eine erschwingliche Technologie wie der 3D-Druck führt nicht nur zu Änderungen in der Industrie und Fertigung. Auch Privathaushalte entwickeln sich von einer passiven Kundschaft zu sogenannten Prosument:innen. Diese können downloadbare Dateien nutzen oder Objekte einscannen, um sie später nachzubilden oder zu modifizieren.  

Bei der Reproduktion von Produkten kommt es aber häufig zu rechtlichen Schwierigkeiten, die auf Urheberseite den Markenschutz erschweren. Es sind vor allem die zahlreichen Möglichkeiten dieser additiven Fertigungstechnik, welche die Technologie anfällig für Risiken bezüglich geistigen Eigentums machen.  

Ist eine digitale Kopie für den Druck beispielsweise in einem Land verfügbar, in dem ein anderes IP-Recht (“Intellectual Property”) gilt, fällt es Urheber:innen schwerer, gegen diese Fälschungen vorzugehen. Das bedeutet einen Verlust von Marktanteilen, der auch hierzulande denkbar ist, wenn Markenschutzrechte nicht konsequent eingehalten bzw. durchgesetzt werden. Gerade weil der 3D-Druck Marktbarrieren senkt, kann es häufiger zu Fälschungen kommen. Diese unerlaubten Kopien schädigen den Wert, den Ruf und das Vertrauen in die urheberrechtlich geschützte Marke, wenn sie etwa qualitativ minderwertig sind.   

Kopien können auch in Umlauf geraten, wenn Cyberkriminelle Dateien mit Blaupausen stehlen oder mittels 3D-Scan digitale Zwillinge eines Produkts anfertigen. Die Verfolgung aller Verstöße gegen den Markenschutz kann alleine schon aus logistischen Gründen problematisch sein und hohe Kosten verursachen. Hersteller:innen sollten dennoch Patent-, Urheber- und Designrechte an ihren Kreationen sichern, um für den nötigen Markenschutz zu sorgen.   

Patent-, Design- und Urheberrecht 

Ein patentgeschütztes Produkt darf beispielsweise nicht gewerblich reproduziert werden. Das gilt auch für den 3D-Druck. Ein gedrucktes Einzelteil darf hier keinen direkten Bezug zum Original haben. Ausnahmen gelten nur, wenn das Produkt noch nicht das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat und es sich bei dem Druckerzeugnis um ein Verschleißteil handelt. Wenn ein bereits nicht mehr nutzungsfähiges Einzelteil reproduziert wird, kommt es bereits zu einer Verletzung des Patents, weil eine neue Herstellung stattgefunden hat. 

Designgeschützte Objekte oder Ersatzteile dürfen nicht durch additive Fertigung hergestellt werden. Rechteinhaber können in diesem Fall die gegnerische Partei abmahnen und eine Unterlassungsverfügung erwirken. Das gilt für das gesamte Produkt und für einen Betätigungsmechanismus, mit dem sich ein Gerät wieder vollständig reparieren lässt. Rein rechtlich gesehen, stellt dies bereits eine Neuherstellung dar, die nur die Rechteinhaber:innen vornehmen dürfen. Diese Vorschriften gelten auch für nichteingetragene EU-Geschmacksmuster, also Designs, die in den letzten drei Jahre innerhalb der Europäischen Union veröffentlicht wurden.  

Zum Designschutz lässt sich bei einer persönlichen, geistigen oder künstlerischen Schöpfung noch ein urheberrechtlicher Schutz hinzufügen. Das ist sinnvoll, weil die Dauer des Letzteren 70 Jahre beträgt, während der Designschutz schon nach 25 Jahren wieder endet. Ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß liegt dagegen vor, wenn speziell designte Teile, beispielsweise von Autos oder Spielekonsolen, durch 3D-Druck reproduziert und als Originalteile gegenüber Verbraucher:innen ausgegeben werden.  

Privater 3D-Druck  

Wird ein Design für private Zwecke verwendet, besteht das Recht auf die Privatkopie, sofern eine Einwilligung der Urheber:innen vorhanden ist und die Kopie nicht zu Erwerbszwecken genutzt wird. Die oder der „zur Vervielfältigung Befugte“ darf das Objekt auch unentgeltlich durch eine dritte Person herstellen lassen. Für einen wissenschaftlichen Gebrauch oder für die eigene Archivierung ist eine Kopie ebenfalls zulässig. Wenn es um ein Werk geht, das über zwei Jahre nicht mehr erhältlich ist, ist das Nachdrucken ebenfalls erlaubt. Die Grenze zur gewerblichen Nutzung wird allerdings schon überschritten, wenn das betreffende Objekt der Nachfragegenerierung dient. Wer eine entsprechende CAD-Datei für den 3D-Druck eines Produkts unerlaubt ins Internet hochlädt, macht sich einer mittelbaren Verletzung schuldig, auch wenn die herunterladende Person noch kein Markenschutzrecht verletzt.  

Markenschutz verletzt – Was kann ein Unternehmen tun? 

Wie aber als Unternehmen gegen die Verletzung des Markenschutzes vorgehen? Hier gibt es mehrere Schritte, die bei der Suche und der Bekämpfungen von Fälschungen helfen:  

  1. Zunächst erfolgt eine Definition, was eine Fälschung des Produktes ausmacht und was nicht, damit klar ist, wonach die Suche eingegrenzt wird. 
  1. Anschließend ist eine umfassende Suche erforderlich. Das kann beispielsweise über produktspezifische Keywords, Keyword-Kombinationen und über die Bildersuche geschehen. Unternehmen können intern dafür sorgen oder spezielle externe Dienstleister dafür beauftragen, die sich auf das Monitoring von Online-Marktplätzen und sozialen Medien spezialisiert haben oder sogar Testkäufe für ihre Ermittlungen durchführen. 
  1. War die Suche erfolgreich, folgt die Recherche nach den Fälscher:innen, die dahinter stecken  und der Gang zur spezialisierten Rechtsberatung, um folgende zivilrechtliche Anforderungen einzuleiten:  
  • Unterlassung der Produktfälschung. 
  • Auskunft über die Höhe der mit der Fälschung erzielten Umsätze und Informationen über die Herkunft des Produkts, Auftraggeber:innen und Lieferanten. 
  • Herausgabe oder Vernichtung der Waren, wenn etwa das geschützte Markenlogo nicht auf andere Weise vom Produkt entfernt werden kann. 
  • Schadensersatz kann gefordert werden, wenn wirtschaftliche Schäden durch die Fälschung entstanden sind. 
  • Außergerichtliche Einigungen sind ebenfalls möglich.  

Fazit:  

Der 3D-Druck besitzt das Potenzial, die Fertigung nachhaltig zu verändern. Diese technologische Entwicklung erhöht aber auch das Risiko der unerlaubten Weiterverbreitung von Ideen und Produkten. Urheber sind jedoch in der Lage, sich auf rechtlicher Ebene gegen Fälschungen und minderwertige Kopien zu schützen, welche den Ruf der eigenen Marke gefährden. Urheberrecht, Markenrecht, Patent- bzw. Gebrauchsmusterrecht und Designrecht greifen auch bei einer relativ neuen Innovation wie der additiven Fertigung und können Unternehmen schützen.  

Wichtig ist dabei im ersten Schritt: Jemand im Unternehmen sollte zentral mit diesem Thema betraut werden. Außerdem müssen Unternehmer:innen ihre Markenrechte natürlich erst einmal entsprechend schützen. Für das Urheberrecht selbst ist dabei nicht einmal eine Anmeldung oder Registrierung notwendig, dies entsteht automatisch bei der Schöpfung eines Werks. Um aber technische Erfindungen patent- oder designrechtlich zu schützen, ist eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Gebrauchsmuster lassen sich auf diese Weise für 10 Jahre schützen, während das Patent für 20 Jahre gilt.  

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